ALPHACORE.ART

AlphaCore.Art

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Business Operation Service GmbH — alphacore.art · Stand: August 2026

1. Anbieter

Business Operation Service GmbH
Waldfriedhofstr. 113
81377 München
Deutschland

E-Mail: info@alphacore.art
USt-IdNr.: DE455428411
Registergericht: Amtsgericht München

Nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt.

2. Geltungsbereich

2.1 Diese AGB gelten für sämtliche Verträge über Softwareentwicklungs-, Beratungs- und Betreuungsleistungen, die der Auftragnehmer unter der Marke alphacore.art erbringt.

2.2 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden auf ihrer Grundlage nicht geschlossen.

2.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis solcher Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringt.

2.4 Individuelle Vereinbarungen im Einzelfall gehen diesen AGB vor.

3. Vertragsschluss

3.1 Die Darstellung von Leistungen auf alphacore.art stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Anfrage.

3.2 Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder in Textform erteilte Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Gegenzeichnung eines Angebots durch den Auftraggeber zustande.

3.3 Angebote des Auftragnehmers sind, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage ab Angebotsdatum gültig.

4. Leistungsgegenstand

4.1 Gegenstand der Leistung ist die im jeweiligen Angebot beschriebene Leistung. Maßgeblich für Umfang und Beschaffenheit ist ausschließlich die dort enthaltene Leistungsbeschreibung.

4.2 Wird die Erstellung eines konkreten Werks geschuldet, gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechts. Wird eine Tätigkeit auf Zeit- oder Aufwandsbasis geschuldet — insbesondere bei Beratung, laufender Betreuung und Kapazitätsgestellung —, gelten die Vorschriften des Dienstvertragsrechts. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird in diesem Fall nicht geschuldet.

4.3 Aufwandsschätzungen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als Festpreis bezeichnet sind.

4.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Leistungserbringung Subunternehmer einzusetzen. Die Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber bleibt hiervon unberührt.

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

5.1 Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugänge, Testdaten und Systemumgebungen rechtzeitig, vollständig und unentgeltlich zur Verfügung und benennt einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner.

5.2 Der Auftraggeber stellt sicher, dass er an sämtlichen von ihm überlassenen Inhalten — insbesondere Texten, Bildern, Logos, Datenbeständen und Software — über die erforderlichen Rechte verfügt. Er stellt den Auftragnehmer insoweit von Ansprüchen Dritter frei.

5.3 Verzögerungen, die auf unterbliebener oder verspäteter Mitwirkung beruhen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend; hierdurch entstehender Mehraufwand wird nach dem vereinbarten Stundensatz vergütet.

6. Termine und Fristen

6.1 Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

6.2 Bei Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat — insbesondere höhere Gewalt, Ausfall von Vorleistungen Dritter oder Störungen bei Hosting- und Infrastrukturanbietern —, verlängern sich Fristen um die Dauer der Behinderung.

7. Abnahme

7.1 Bei Werkleistungen teilt der Auftragnehmer die Fertigstellung mit. Der Auftraggeber prüft die Leistung innerhalb von 14 Tagen und erklärt die Abnahme in Textform.

7.2 Die Abnahme darf wegen unwesentlicher Mängel nicht verweigert werden.

7.3 Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber sie nicht innerhalb der Frist unter Angabe mindestens eines wesentlichen Mangels zurückweist oder wenn er sie produktiv einsetzt.

7.4 Teilleistungen können gesondert abgenommen werden, sofern dies vereinbart ist.

8. Vergütung und Zahlung

8.1 Es gilt die im Angebot vereinbarte Vergütung. Ohne abweichende Vereinbarung wird nach Aufwand zum jeweils gültigen Stundensatz abgerechnet. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

8.2 Bei Projekten mit einem Volumen über 5.000 EUR netto ist der Auftragnehmer berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt zu verlangen.

8.3 Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Zugang zur Zahlung fällig.

8.4 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich fälliger Forderungen zurückzuhalten.

8.5 Reise-, Lizenz-, Hosting- und sonstige Fremdkosten werden gesondert nach Aufwand berechnet, soweit sie vorab abgestimmt wurden.

9. Nutzungsrechte

9.1 Der Auftraggeber erhält an den eigens für ihn erstellten Arbeitsergebnissen ein räumlich und zeitlich unbeschränktes, nicht ausschließliches Nutzungsrecht für die vertraglich vorgesehenen Zwecke. Eine Übertragung ausschließlicher Rechte bedarf einer gesonderten Vereinbarung in Textform.

9.2 Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung.

9.3 Der Auftragnehmer bleibt berechtigt, allgemein verwendbare Bestandteile — insbesondere Bibliotheken, Frameworks, Werkzeuge, Verfahren und generische Programmbausteine, die nicht die individuelle Aufgabenstellung des Auftraggebers abbilden — weiterhin uneingeschränkt zu nutzen und in anderen Projekten zu verwenden.

9.4 In die Arbeitsergebnisse eingebundene Komponenten Dritter, insbesondere Open-Source-Software, unterliegen den jeweiligen Lizenzbedingungen. Der Auftragnehmer weist auf wesentliche Lizenzpflichten hin; die Einhaltung im laufenden Betrieb obliegt dem Auftraggeber.

9.5 Ein Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes besteht nur, soweit dies vereinbart ist.

10. Gewährleistung

10.1 Bei Werkleistungen gelten die gesetzlichen Mängelrechte mit den nachfolgenden Maßgaben.

10.2 Der Auftragnehmer leistet zunächst Nacherfüllung. Schlägt diese zweimal fehl, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte zu.

10.3 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwölf Monate ab Abnahme. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

10.4 Es wird darauf hingewiesen, dass Software nach dem Stand der Technik nicht vollständig fehlerfrei erstellt werden kann. Ein Mangel liegt nur vor, wenn die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit nicht unerheblich beeinträchtigt ist.

10.5 Keine Gewährleistung besteht für Mängel, die auf Änderungen der Arbeitsergebnisse durch den Auftraggeber oder Dritte, auf unsachgemäße Nutzung, auf fehlerhafte Daten des Auftraggebers oder auf Änderungen der Systemumgebung zurückzuführen sind.

11. Haftung

11.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Umfang einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

11.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht — einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf — ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

11.3 Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

11.4 Für den Verlust von Daten haftet der Auftragnehmer nur bis zu dem Aufwand, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Auftraggeber zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre. Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor Eingriffen in produktive Systeme eine vollständige Sicherung vorzunehmen.

11.5 Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

12. Vertraulichkeit

12.1 Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten, nicht offenkundigen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie ausschließlich für Zwecke der Vertragsdurchführung. Diese Pflicht besteht auch nach Vertragsende fort.

12.2 Soweit der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.

13. Referenznennung

Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber unter Nennung von Firma und Logo sowie mit einer allgemeinen Beschreibung des Projekts als Referenz zu benennen, insbesondere auf alphacore.art. Der Auftraggeber kann dem jederzeit in Textform widersprechen. Vertrauliche Inhalte werden dabei nicht offengelegt.

14. Laufzeit und Kündigung

14.1 Verträge über laufende Betreuungsleistungen können von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist.

14.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

14.3 Bei Kündigung eines Werkvertrags durch den Auftraggeber nach § 648 BGB behält der Auftragnehmer den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen.

14.4 Kündigungen bedürfen der Textform.

15. Schlussbestimmungen

15.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

15.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist München, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

15.3 Der Auftragnehmer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

15.4 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

15.5 Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Textformerfordernisses.

15.6 Die deutsche Fassung dieser AGB ist maßgeblich.